Hauswirtschaft

Der Ambulante Alten- und Hospiz-Pflegedienst kann aufgrund geschlossene Verträge mit dem Grundsicherungs- und Sozialamt auch Haushaltshilfeleistungen Soz. -Amt HHF und Hilfe zur Weiterführung des Haushalts HWH für unsere Patienten anbieten.

  • Haushaltshilfen als Privatleistung unabhängig ob ein Pflegegrad vorhanden ist
  • Haushaltshilfen (Grundsicherungs- und Sozialamt SGBXII, HHF und HWH )
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung ab Pflegegrad 1 (Betreuungs- und Entlastungsleistungen §45b SGB XI)
  • Hauswirtschaftliche Unterstützung ab Pflegegrad 2-5 (Leistungskomplexe SGB XI)