Kosten

Die in Anspruch genommenen häuslichen Krankenpflegeleistungen werden direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Die fällige Zuzahlungsgebühr stellt Ihnen die eigene Krankenversicherung in Rechnung, falls sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind.

Wenn Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Dabei erhalten Versicherte das Pflegegeld jedoch nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch „anteiliges Pflegegeld“. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2-5 erhalten Pflegesachleistungen durch eine Pauschale die bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst von der Pflegeversicherung pro Monat gewährt wird.

Bitte beachten sie das es verschiedene Pflegesachleistungspauschalen für die jeweiligen Pflegegrade von 2-5  gibt.

  • Pflegegrad 2: seit 1. Januar 2022 724 Euro
  • Pflegegrad 3: seit 1. Januar 2022 1363 Euro
  • Pflegegrad 4: seit 1. Januar 2022 1693 Euro
  • Pflegegrad 5: seit 1. Januar 2022 2095 Euro

Zusätzlich werden wir Ihnen pro Pflegetag Investitionskosten in Rechnung stellen müssen, welche die Pflegeversicherung nicht trägt aber gesetzlich vereinbart sind.

Investitionskosten

(Kosten der Einrichtung für den Unterhalt von Räumen, Geräten und Anschaffungen)

Bei der Abrechnung nach Leistungskomplexen mit der Pflegekasse müssen pro Pflegetag die sogenannten Investitionskosten separat ausgewiesen und vom Patienten selbst getragen werden. 1,07 € pro Pflegetag.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse. Mit dem Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1 können Betroffene z. B.

  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert,
  • einen Alltagsbegleiter z. B. für Gespräche oder Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlen oder
  • Haushaltshilfen engagieren, die ihnen etwa beim Putzen der Wohnung helfen oder beschwerliche Hausarbeiten wie die Gardinenwäsche übernehmen.

Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2-5

Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht der einheitliche „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 können Betroffene zum Beispiel:

  • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige oder leicht Demenzkranke teilnehmen, die geistig und körperlich aktivieren soll oder
  • Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder von einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erhalten

Ausfallhonorar

Leider müssen wir als Ambulanter Alten- und Hospiz-Pflegedienst bei ausfallende Leistungen und Einsätzen die bis 12 Uhr des Vortages des Einsatzes nicht rechtzeitig abgesagt wurden (Telefonisch oder per Email) als Selbstzahlerleistung mit einem Ausfallhonorar in Rechnung stellen.