Die in Anspruch genommenen häuslichen Krankenpflegeleistungen werden direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Die fällige Zuzahlungsgebühr stellt Ihnen die eigene Krankenversicherung in Rechnung, falls sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind.
Wenn Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Dabei erhalten Versicherte das Pflegegeld jedoch nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch „anteiliges Pflegegeld“. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2-5 erhalten Pflegesachleistungen durch eine Pauschale die bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst von der Pflegeversicherung pro Monat gewährt wird.
Bitte beachten sie das es verschiedene Pflegesachleistungspauschalen für die jeweiligen Pflegegrade von 2-5 gibt.
Zusätzlich werden wir Ihnen pro Pflegetag Investitionskosten in Rechnung stellen müssen, welche die Pflegeversicherung nicht trägt aber gesetzlich vereinbart sind.
(Kosten der Einrichtung für den Unterhalt von Räumen, Geräten und Anschaffungen)
Bei der Abrechnung nach Leistungskomplexen mit der Pflegekasse müssen pro Pflegetag die sogenannten Investitionskosten separat ausgewiesen und vom Patienten selbst getragen werden. 1,07 € pro Pflegetag.
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse. Mit dem Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1 können Betroffene z. B.
Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht der einheitliche „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 können Betroffene zum Beispiel:
Leider müssen wir als Ambulanter Alten- und Hospiz-Pflegedienst bei ausfallende Leistungen und Einsätzen die bis 12 Uhr des Vortages des Einsatzes nicht rechtzeitig abgesagt wurden (Telefonisch oder per Email) als Selbstzahlerleistung mit einem Ausfallhonorar in Rechnung stellen.
Bettina Schultz
Pflegedienstleitung
Tel: 040 229411 - 22
E-Mail: amb-dienst@stiftung-altenhof.de